Impressum-Pflicht bei Telediensten

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oxpus
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Impressum-Pflicht bei Telediensten

Beitrag von oxpus »

Am 10.07.2002 erreichte mal wieder Post von einem Rechtsanwalt die Redaktion WinTotal:

Abmahnung wegen ein Verstoß gg. § 6 des TDG.

Uns wurde vorgeworfen, dass unser Impressum nicht den geltenden Vorschriften entspricht und konkret die Umsatzsteueridendifikationsnummer fehlt !

WinTotal ist nicht umsatzsteuerpflichtig und hat die Rechtsanwaltsvertretung davon in Kenntnis gesetzt.

Dies sei als Warnung an alle Website-Betreiber gedacht. Das Impressum muss eigentlich auf jeder Site vorhanden sein (auch private), sobald hier redaktionelle Inhalte eingestellt sind.

Wir finden es nur verwerflich, dass sich immer noch Anwälte an der "Bereicherungstatik" beteiligen...

Armes Deutschland, armes Web.

Ein guter Link zu dem Thema findet sich auf LegaMedia oder bei

Heise.

Serienabmahnung mit einem Strohmann

Seit die Neufassung des Teledienstgesetzes (TDG) seit Jahresbeginn deutlich erweiterte Angaben für die Impressen von geschäftlichen Webseiten verlangt, haben Abmahnungen angeblich unvollständiger Impressen Hochkonjunktur. Die jüngste Abmahnwelle könnte sich indes als Wirtschaftskrimi entpuppen. Vieles spricht dafür, dass man sich eines Strohmanns bediente, um Kasse zu machen.

In den letzten Wochen bekamen etwa 30 EDV-Firmen und Webhoster Post von der Augsburger Anwaltskanzlei Fahrenschon-Pichler. Im Auftrag eines Mandanten, der "ebenfalls in Ihrer gleichen Branche tätig" sei, wurden fehlende Angaben im Impressum bemängelt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und rund 620 Euro Anwaltskosten gefordert. Die beiliegenden Vollmachten weisen Uwe Liedel aus Zwönitz als Mandant aus. Doch der ist bei der IHK Chemnitz nicht im EDV-Bereich, sondern als Handelsvertreter für Fahrzeugteile gemeldet. Von "gleicher Branche" oder direktem Wettbewerb kann also keine Rede sein.

Jutta U. Rosenbach von der Netzinitiative Abmahnungswelle.de, bei der sich einige der Abgemahnten gemeldet haben, fallen noch mehr Ungereimtheiten auf. So werden in den Abmahnungen die Angaben aufgelistet, die nach § 6 TDG auf einer Internetpräsenz anzugeben sind. Welche davon im konkreten Einzelfall fehlen sollen, dazu schweigt man sich jedoch aus und begnügt sich mit der Feststellung: "Dieser Informationspflicht sind Sie nicht nachgekommen."

Rosenbach sucht den Dialog mit dem Abmahnenden. Liedel habe freimütig erklärt, lediglich als Strohmann fungiert zu haben. Nicht er, sondern eine "Dame mit einer Computerfirma" stecke hinter den Abmahnungen. Das Motiv der Unbekannten: Sie habe selbst eine Abmahnung wegen eines unvollständigen Impressums erhalten und wollte sich revanchieren, ohne namentlich genannt zu werden.

Kristina Strecker von der IHK Chemnitz hält diese Version für durchaus glaubwürdig: "Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber der Abmahnungen in diesem Fall nur als Strohmann fungiert hat". Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler will zu der ganzen Affaire "keinen Kommentar" abgeben. Sie quittiert den Vorwurf, einen Strohmann als Mandanten vorgeschoben zu haben, mit einem knappen "Lächerlich".

Auch Uwe Liedel will lieber nichts mehr sagen. Er verweist pikanterweise auf Fahrenschon-Pichler, die ihn jetzt anwaltlich berate. Anwaltlichen Beistand könnten beide demnächst nötig haben. Da hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass es sich bei diesen Abmahnungen um versuchten Betrug handelt, wird sich bald auch der Staatsanwalt mit der Sache befassen müssen. (Alexander Kleinjung) / (anw/c't)
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oxpus
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Teledienstegesetz

Beitrag von oxpus »

Hier mal der Gesetzestext im Original:
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Zuletzt geändert von oxpus am Sa 29.Mär, 2003 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Satyr
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Beitrag von Satyr »

Bööööh, is mir alles echt latte, ich hab seit zwei Jahren eine Hp im Netz, seit einem Jahr nun auch eine zweite, bis jetzt beschwerte sich keiner und wenn was kommt frag ich erst mal meine Rechtschutz-Versicherung... Sollen sie mich doch verklagen die Weicheier...

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oxpus
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Beitrag von oxpus »

[quote="Satyr";p="943"]Bööööh, is mir alles echt latte, ich hab seit zwei Jahren eine Hp im Netz, seit einem Jahr nun auch eine zweite, bis jetzt beschwerte sich keiner und wenn was kommt frag ich erst mal meine Rechtschutz-Versicherung... Sollen sie mich doch verklagen die Weicheier...

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Privatpersonen werden in der Regel auch seltener entdeckt, aber auch Deine Rechtschutz-Versicherung kann daran nichts ändern: Seiten im Internet MÜSSEN ein Impressum haben, ob privat oder kommerziell betrieben. Der einzigste Unterschied ist die Umsatzsteueridentnummer, die Unternehmen auf ihren kommerziellen Seiten mit angeben müssen.
Und Voraussetzung ist natürlich ein deutscher Firmenstammsitz, bzw. der erste Wohnsitz in Deutschland ;)

Nun, ich will ja nichts sagen, aber im schlimmsten Fall ist Dein Provider verpflichtet, die HP nach Anzeige sofort zu sperren. Solange keiner darauf achtet, ob Du ein Impressum hast oder nicht, kannst Du auch weiter beruhigt schlafen.
Und die überall zu lesende Abzocke ist auch nicht so ganz rechtens, denn ausser der Staatsanwaltschaft, bzw. einem Richter oder gesetzlich benannten Personen/Behörden darf keine Anderer (auch keine vermeindlichen Anwälte) Strafen verhängen :D Aber versuchen tun die es ja immer wieder :P

Und verklagt wird in der Regel keiner. Es erfolgt zunächst eine schriftliche Aufforderung incl. einer Frist (so ist der korrekte Weg!) und nach Einfügen eines Impressums (Nun Anschrift und z.B. Email des Eigentümers - also von Dir - reichen ja), wird ja alles wieder sofort gerade gerückt.

Also so long und auf eine hoffentlich in dieser Richtung unentdeckte HP :cool:

Noch ein kleiner Tip am Rande: Viele Provider haben ein automatisches Impressum. Gerade Webspaces für Homepages. Z.B. muss man bei einer Domäne bei der T-Online nur z.B. eingeben http://name.bei.t-online.de/.impressum.html und das Impressum des Inhabers wird angezeigt. Also einfach mal beim Provider nachfragen oder nachsehen. Die meisten Privatpersonen können sich dadurch schliesslich ein eigenes Impressum sparen...
Zuletzt geändert von oxpus am Mi 16.Jul, 2003 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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