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Fake oder Wahrheit?

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 09:50
von Snoopy
Ich habe soeben eine Email erhalten mit dem Betreff "Erstattung einer Anzeige"

Inhalt dieser Email:
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück

Aktenzeichen: 521208/32
Osnabrück, den 31.04.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R624375 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.498.838.33.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 111,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 673,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 6,50 EUR

Gesamtsumme 563,00 EUR


Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 956,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

09.04.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank
Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
anwalt@forderungseinzug.de

Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.

Muss ich das ernst nehmen? Ich kenne diese Seite überhaupt nicht! War da meines Wissens auch nicht!
Bitte helft mir!

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 13:38
von oxpus
Absoluter Fake!!!

Schau doch mal, wann die Zahlung fällig sein soll und wann die Email angeblich geschrieben wurde.
Am 9.4.2007 kann nichts fällig werden, denn das ist ein Feiertag.
Und der 31.04.2007 ist auf meinem Kalender nicht auffindbar ;)

Also:
Anhang bloß nicht öffnen und diese Email sofort löschen.
Ist ein Wurm drinnen und das ist kein Fake !

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 15:55
von marcusgizmo
tztztz was sich die Leute immer einfallen


Was oxpus sagte direkt befolgen denke auch ist ein Trojaner/Wurm

Aber wenn dir ein Rechtsanwalt oder ein Inkasso Unternehmen dir solche Schreiben kommen die bestimmt nicht per Email

Per Brief oder Eilschreiben

Wir hoffen mal das du die Email sofort gelöscht hast keine Links oder Anhangs geöffnet hast

gruss

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 18:41
von Archon
Ich würde allerdings vorschlagen das du dennoch bei dieser "Anwaltskanzlei" anrufst.

Weil wenn das nun doch Echt ist dreht es sich dabei um ein Haufen Geld, was sogar noch teurer werden kann. Lieber Doppelt absichern. Das Datum kann durchaus auch ein Tippfehler sein. Und meineswissens sind Emails auch gerichtlich anerkannt. (kann mich auch Irren).

Also mit einem Anruf wärst du auf der Sicheren seite.

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 19:11
von Snoopy
Also....ich hab mal gegoogelt!


Das ist wohl ein Trio! Hatten es wohl mal auf Kinder und Jungendliche abgesehen!

Wer so eine Email bekommt soll zur Polizei gehen, die sollen dort bekannt sein. Hab es heut leider nicht geschafft!

Ich hab die Email nochim Postfach (den Anhang aber nicht geöffnet), ich hoffe das schadet nicht!


Mein Freund sagt mir, ich soll das ignorieren!

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 19:58
von oxpus
Der Anhang dieser Email ist 100%ig ein Trojaner, also UNBEDINGT DIE FINGER DAVON LASSEN!

Auf der Seite des Anwalts ist auch zu diesen Emails ein Hinweis vorhanden, daß diese Emails NICHT von ihm stammen.
Also wirklich alles nur Spammails mit Schädlingen an Board!!!

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 21:17
von cback
Eine kleine Faustregel vom CBACK der mit sowas hin und wieder mal zu tun hat:


Abmahnungen und Anzeigen kommen niemals per EMail. Wird Anzeige erstattet oder eine Abmahnung geschrieben kommt diese immer per Post. Eine EMail ist nämlich vor dem Gesetz bei sowas nicht so gewertet wie ein Schriftstück. Könntest ja sagen "Hey hab ich nie bekommen" ;-)

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 22:38
von Archon
Okey. Werd ich mir merken. *allein aus Prinziep nun nie mehr Emails bekommt*

Verfasst: Mi 11.Apr, 2007 23:26
von Snoopy
Super, danke für eure Beiträge! Im ersten Moment war das voll ein Schreck und nun kann ich beruhigt schlafen gehen!

Danke vielmals :)

Verfasst: Do 12.Apr, 2007 09:33
von modbo
[quote="cback";p="72115"]Eine kleine Faustregel vom CBACK der mit sowas hin und wieder mal zu tun hat:


Abmahnungen und Anzeigen kommen niemals per EMail. Wird Anzeige erstattet oder eine Abmahnung geschrieben kommt diese immer per Post. Eine EMail ist nämlich vor dem Gesetz bei sowas nicht so gewertet wie ein Schriftstück. Könntest ja sagen "Hey hab ich nie bekommen" ;-)[/quote]
Das ist so nicht ganz richtig!
Wir hatten damals ebenfalls eine Abmahnung bekommen, per eMail und Fax.
Die Rechtsanwaltskanzlei aus München war kein Fake, auch die Abmahnung nicht (mit Screenshots etc.).
Auch ist nicht richtig, dass man sich mit "hab ich nicht bekommen" rausreden kann (lt. Aussage unseres Anwaltes). Geht es zB gegen eine Webpräsenz ist ein Impressum zu führen. Dadurch weißt man eine Erreichbarkeit aus, welche ebenfalls voraussetzt, dass man innerhalb kürzester Zeit reagieren können muss!
Hat damals alles etwas Nerven gekostet, jedoch kam nach dem ersten Schreiben meines Anwalts nichts mehr von der Gegenseite. Man hatte einige Verfahrensfehler gemacht. Die postalisch angekündigte Abmahnung (Briefpost) blieb aus. Mittlerweile hat sich die Gesetzeslage für Boardbetreiber glücklicherweise etwas verbessert. Aber andere knabbern immer noch daran (zB Supernature).

In diesem Falle hier ist es jedenfalls eine Trojaner E-Mail.

Verfasst: Do 12.Apr, 2007 14:20
von cback
Gut wenn dann per Fax noch was kommt ist das wieder eine andere Sache. EMail kann ja durchaus erreichbar sein aber der Spamfilter ist z.B. aktiv und sortiert auch ernst gemeinte Dinge aus. Daher ist zumindest eine definitiv feststellbare Rückmeldung erforderlich.

Entweder per Telefon wo man hört, dass derjenige dran war, per Fax wo bestätigt wird das das Gerät der Gegenseite es empfangen hat oder per Post, die wenn der Empfänger nicht mehr da wohnt zurückkommt.

Aber zumindest soweit ich "aufgeklärt" wurde ist der Weg per EMail alleine nicht rechtskräftig.

Verfasst: Do 12.Apr, 2007 15:08
von AmigaLink
Aber zumindest soweit ich "aufgeklärt" wurde ist der Weg per EMail alleine nicht rechtskräftig.
Ich hab mich da noch nie drüber Schlau gemacht, aber für mich ist das absolut Logisch.
Denn selbst Briefe sind nur begrenzt Rechtskräftig, wenn sie nicht per Einschreiben verschickt wurden! (Das ist Fakt.)

Ich ignoriere solche eMails deshalb Grundsätzlich!
Sollte wieder Erwarten doch mal eine drunter sein die ernst Gemeint ist, kommt Garantiert noch etwas mit der Post (hinterher). Wenn mir dann versucht wird aus diesem verhalten einen Strick zu drehen, werde ich meinem Anwalt schon klar machen das ich keine eMail erhalten habe und das es durchaus möglich ist das eine eMail niemals seinen Empfänger erreicht (Spam-Filter, fehler bei irgendeinem DNS bzw. Mail-Server, ...)! Außerdem würde ich ihm erklären das ich täglich Hunderte Pishing-Mails & eMails mit Trojanern und/oder Viren erhalte, die angeblich von irgendeiner Bank oder sogar vom BKA sind. Und das diese eMails (wenn sie überhaupt durch meinen Spam-Filter kommen) sofort von mir gelöscht werden ohne sie vorher zu öffnen.
Wenn mein Anwalt daraufhin die Sache nicht zu meiner Zufriedenheit klärt, dann wechsel ich Garantiert den Anwalt. Denn dann hat er vom Internet keine Ahnung. ;)

Verfasst: Do 12.Apr, 2007 15:26
von oxpus
... oder er hat anderweitige Erfahrungen mit diversen Richtern, die dieser eigentlich logisch einleuchtenden Situation nicht entsprachen :(

Verfasst: Do 12.Apr, 2007 15:35
von AmigaLink
In dem Fall würde er mir das sagen (und Belegen können), wodurch er sich in meinen Augen schon für den Fall Qualifiziert hätte. ;) :D

Verfasst: Do 12.Apr, 2007 16:36
von Giga4000

Verfasst: Di 15.Mai, 2007 13:43
von modbo
[quote="AmigaLink";p="72141"]
Aber zumindest soweit ich "aufgeklärt" wurde ist der Weg per EMail alleine nicht rechtskräftig.
Ich hab mich da noch nie drüber Schlau gemacht, aber für mich ist das absolut Logisch.
Denn selbst Briefe sind nur begrenzt Rechtskräftig, wenn sie nicht per Einschreiben verschickt wurden! (Das ist Fakt.)

Ich ignoriere solche eMails deshalb Grundsätzlich![/quote]

Dazu folgendes:
I. Zugang:
Das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 07.05.2002- Az.: 2 HK O 9431/0) hat jüngst eine wichtige, wegweisende Entscheidung getroffen. Es ging um die Frage, wann eine E-Mail beim Empfänger zugegangen ist. Bislang wurden hierzu unterschiedliche Ansichten vertreten: Bei Absendung, bei Eingang auf dem Mailserver des Empfängers, beim Abrufen oder beim Lesen. Das LG Nürnberg-Fürth hat nun klargestellt, dass eine E-Mail dann zugegangen ist, wenn sie auf dem Server des Empfängers angekommen ist. Alle Ereignisse, die danach passieren (z.B. der unterlassene Abruf der Mailbox) sind dem Empfänger als eigenes Risiko zuzurechnen und lassen den Zeitpunkt des Zugangs unberührt.

II. Beweiswert einer E-Mail:
Die Rechtsprechung beurteilt uneinheitlich, ob und wenn ja welchen Beweiswert eine E-Mail hat.

Das AG Bonn (Urt. v. 25.10.2001 - Az.: 3 C 193/01) ist der Ansicht, dass angesichts der Tatsache, dass der Text einer E-Mail jederzeit veränderbar sei, dieser keinerlei Beweiswert zukomme. Das ArbG Frankfurt a.M. (Urt. v. 09.01.2002 - Az.: 7 Ca 5380/01) vertritt die gegenteilige Ansicht. In ähnlicher Weise, aber einschränkend das AG Ettlingen (Urt. v. 11.05.2001 - Az.: 2 C 259/00).

Verfasst: Di 15.Mai, 2007 14:27
von oxpus
Daher wird die Email zwar als Post gemäß Briefgeheimnis geschützt, für amtliche Dokumente ist sie jedoch bislang noch nie zugelassen worden.
Zumal auch 99 % der Internet-User Emails Dritter mitlesen könnten (so schwer ist es ja schliesslich nicht, wenn man sich mit der Technik etwas auskennt).

Ja, der Zustellzeitpunkt....
Der eine sagt: Wenn es im "Haus" ist (also der erste Server des Empfängers entgegen genommen hat - entpricht dann dem Briefeinwurf bei normaler Post), der andere, wenn der Empfänger die Email geöffnet hat.
Beides klingt logisch und könnte zutreffend sein und es tut sich somit eine weitere Rechtslücke auf :D

Verfasst: Di 15.Mai, 2007 15:41
von JaneDoe
[quote="oxpus";p="72951"]Zumal auch 99 % der Internet-User Emails Dritter mitlesen könnten (so schwer ist es ja schliesslich nicht, wenn man sich mit der Technik etwas auskennt).
[/quote]

??
Du kannst also meine Emails von z.B Gmx lesen?

Verfasst: Di 15.Mai, 2007 16:38
von oxpus
Ich gehöre zu den 1 %.

Im Ernst:
Bei GMX liest keiner!
Wenn jemand mitlesen will, dann beim Transport durchs Netz.
Und da die wenigsten User ihre Emails verschlüsseln, könnte (zumindest theoretisch) jeder mitlesen...

Verfasst: Di 15.Mai, 2007 18:41
von JaneDoe
Ja ok, sowas wie -man in the midde- Attacken o.ä.
Ich dachte schon ich hätt was verpasst ;)

Verfasst: Di 15.Mai, 2007 18:42
von oxpus
Nein und selbst wenn, würde ich es hier sicher nicht kundtun :cool: