Hallo,
solange es sich um Worte in Form eines Textes handelt, sollte das nicht besonders dramatisch sein.
Hier handelt es sich schließlich um Wortkunst, ansonsten gehören etliche Gedichte von B.Brecht auch verboten....
http://www.zainer.de/z/darksite/gebre.html
Auf der Seite sind mal zwei, die man dann verbieten müsste, aber der gute Mann war sehr produktiv
Bei Bildern sieht die Sache anders aus, aber auch da sind die Regeln recht klar.
Man sollte vermeiden, eindeutig erkennbare sexuelle Handlungen zu zeigen, erregierte Glieder sind ab einen bestimmten Winkel verboten und der direkte Blick in diverse Körperöffnungen ist auf einer Seite, die unter 18 Jahre zugänglich ist, verboten.
Ansonsten kann man eine Menge machen.
Vor dem Gesetzgeber sind nur wenige (wenn nicht sogar nur einer) Alters-Checks zugelassen, von daher reicht es nicht, die Nutzungsbedingungen anzupassen (es sei denn, der Betreiber unterliegt nicht deutschen oder europäischen Recht), wenn man "Ab 18 - Inhalte" zeigen will.
Gruß Max